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Georg
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Gebührenverordnung Tierarzt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Rund 23 Millionen Katzen, Hunde, Kleintiere und Ziervögel mauzen, bellen, piepsen, pfeifen und knabbern in deutschen Haushalten. Beliebtestes Heimtier ist mit 7,6 Millionen die Katze. 6,2 Millionen Kleintiere sowie 5,3 Millionen Hunde gibt es außerdem. 
 
 
Fast jedes Tier muss einmal zum Arzt und wenn es nur zum Impfen ist. Wonach richtet sich das Honorar für den Tierarzt? Festgelegt sind die Preise in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Die Gebühren haben sich im Gegensatz zur allgemeinen Teuerungswelle seit 1999 allerdings nicht verändert. 
 
Obwohl es eine Gebührenordnung gibt, kann der Tierarzt nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er den einfachen oder dreifachen Satz berechnet. Kriterien sind Zeitaufwand, Schwierigkeit, Wert des Tieres sowie die örtlichen Verhältnisse und der Zeitpunkt der Behandlung. Wer mit seiner Katze am Wochenende, Feiertag oder nachts zum Tierarzt geht, muss mehr bezahlen. Ein kratzbürstige Katze oder ein aggressiver Hund kann die Rechnung nach oben treiben. Die Behandlung einer wertvollen Rassekatze ist teurer, weil sie aufwendiger behandelt wird. 
 
Zu den Gebühren für die Leistungen des Tierarztes kommen zusätzlich Arzneimittel und Materialien sowie die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. 
 
Für Arzneimittel und Futter kann der Tierarzt einen Aufschlag nehmen - als pauschale Entschädigung für Kosten z. B. für Bestellung und Lagerung. 
 
Tierbesitzer in den neuen Bundesländern bezahlen zehn Prozent weniger als die in den alten (Ostabschlag). Einen Anspruch auf eine Rechnung hat der Tierbesitzer nicht, er kann ihn darum bitten. Sie sollte mindestens Datum, Tierart, Diagnose, berechnete Leistung, Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer enthalten. Entgelte für Arzneimittel und Verbrauchsmaterial, Wegegelder und andere Auslagen sind gesondert auszuweisen. 
 
Wer die Rechnung nicht versteht, sollte seinen Tierarzt fragen. Beschweren können sich Tierbesitzer bei der Tierärztekammer Berlin (www.tieraerztekammer-berlin.de). 
 
 
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gibt es unter www.gesetze-im-internet.de 
 
Quelle : Berliner Kurier, 28.09.2006 
 
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Gebührenverzeichnis Tierarzt www.vetvita.de/tierrecht/got/index2.html 
19.11.2006 12:53
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