|
| |
|
 |
kann ich katze verkaufen, wenn es trotz vertrag, nicht drin steht? |
schwuppsi
Kitten
Dabei seit: 31.05.2009
Beiträge: 1
Guthaben: 60 Punkte
Kontonummer: 197
Level: 10 [?]
Erfahrungspunkte: 1.083
Nächster Level: 1.454
 |
|
| kann ich katze verkaufen, wenn es trotz vertrag, nicht drin steht? |
 |
Hallo,
ich habe ein sehr großes Problem. Habe mir vor 4 Wochen eine Zweitkatze zugelegt (Geh wieder auf Arbeit und meine Maus sollte nicht allein sein). Vom Züchter gekauft, mit Vertrag unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, sowie muss ich innerhalb von 10 Monaten einen Nachweis vorlegen, dass er kastriert ist-ansonsten 250,-- nachzahlen.
Nun ist das Problem meine Katze verträgt sich überhaupt nicht mit der neuen (Probezeit 6Wochen) es geht einfach nicht!
Nun meine Frage kann ich (wäre wohl wirklich besser!) verkaufen, wenn es im Vertrag nicht drin steht? Wie sieht´s da mit meinen Pflichten aus? Muss ich da den Nachweis der Kastration trotzdem bringen? Steht ja auch nichts vom Rückkaufrecht drin oder das Dritte den Vertrag im wahrsten sinne des Wortes übernehmen?? Die Fahrt zur Züchterin waren immerhin 700km hin- un zurück, die kann ich doch nicht nochmal auf mich nehmen...
Was sagt Ihr dazu?
|
|
31.05.2009 22:41 |
|
|
hanni

Haudegen
  
Dabei seit: 10.05.2008
Beiträge: 548
Guthaben: 12.110 Punkte
Kontonummer: 125
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 804.699
Nächster Level: 824.290
 |
|
Hallo Schwuppsi, wenn Du dieses Tier mit einem Vertrag gekauft hast, dann solltest Du Dich auch an diesen halten..ich würde mich an Deiner Stelle an den "Verkäufer" wenden und diesem Deine Situation schildern...und Ihn fragen ob er das Tierchen wieder haben möchte. Das wäre dem "Verkäufer" gegenüber nur fair...
Sollte dieser das Tier nicht wieder haben wollen...dann schau nach einem netten Heim aber vermittele den neuen Besitzer an den "Verkäufer" der den ursprünglichen Vertrag mit den "Pflichten" übernimmt die Du auch auferlegt bekommen hast..sprich die Kastration...
Du kannst ja ebenfalls bei Abgabe in neue Hände einen Vertrag aufsetzten aus dem hervor geht das der neue Besitzer das Tier mit dem ursprünglichen Kaufvertrag und den entsprechenden Pflichten übernimmt...
Was meinst Du mit Probezeit 6 Wochen?? Steht im Vertrag das das Tier ..wenn es nicht klappt..nach einer Probnezeit von sechs Wochen wieder zum "Verkäufer" zurück gebracht werden kann? Oder meinst Du, das Du es schon sechs Wochen probierst..aber neee..
das kann ja nicht sein, weil Du ja geschrieben hast, das Du Dir vor vier Wochen das Tier erst angeschafft hast..also denke ich Du meinst, das es dann wieder zum "Verkäufer" zurück kann...in dem Fall solltest Du Dich aber mit diesem unterhalten, wegen der 700km und den Spritkosten..vielleicht gibt es da ja eine " Entgegenkommmöglichkeit " wenn dieser Absatz aussagen soll das das Tier ..wenn es nicht klappt..innerhalb von 6 Wochen wieder in seine ursprüngliche Geburtsstätte zurück soll...
Grundsätzlich würde ich alles mit dem ursprünglichen "Verkäufer" sprich Züchter absprechen...und gemeinsam eine Lösung finden...
Gruss Steffi
|
|
01.06.2009 08:15 |
|
|
|
|
|
 |
| |
| |