Herzlich Willkommen auf unserer neuen Internetseite vom Huder Katzen Verein e.V.
Huder Katzen Verein e.V.

Sonstiges



Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Top-Poster des Monats Häufig gestellte Fragen Zur Startseite

Huder Katzen Verein - Katzenforum » Katzen allgemein » Rechtsfragen » Interessante Gerichtsurteile » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Interessante Gerichtsurteile
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
A.Menken A.Menken ist weiblich
Moderator


images/avatars/avatar-14.jpg

Dabei seit: 17.07.2006
Beiträge: 1.385
Guthaben: 21.848 Punkte
Kontonummer: 8
Herkunft: Hude

Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.951.628
Nächster Level: 3.025.107

73.479 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Interessante Gerichtsurteile Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Landgericht Hildesheim (1 S 48/03)
Es muss grundsätzlich geduldet werden, wenn eine Katze das nachbarliche Grundstück besucht. Anders sieht dies aus, wenn mehrere Katzen dort "ein- und ausgehen". Der Besitzer mehrerer Stubentiger muss verhindern, dass mehr als eine seiner Katzen auf das Nachbargrundstück läuft.

Landgericht Paderborn (5 S 181/00)
Bremst ein KFZ-Führer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft für eine Katze und fährt der Hintermann dabei auf das bremsende Fahrzeug auf, so muss dessen Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren. Im Gegensatz zum Fahren auf "freier" Strecke, wo immer zwischen dem Leben des Tieres und einem eventuellen Unfallrisiko abzuwägen ist, muss innerhalb geschlossener Ortschaften niemand eine Katze überfahren, nur weil der Hintermann ungenügenden Abstand hält und beim Bremsmanöver auffahren könnte.

LG Braunschweig (6 S 458/99)
Soweit Katzenhaltung im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, darf der Mieter eine Katze halten.

LG Nürnberg-Fürth vom 11. 3.1998 (8 O 3577/97)
"Die Beklagten sind verpflichtet, ihre Katzen bis auf 2 Tiere von ihrem Grundstück zu entfernen; auch dürfen sie nicht mehr als die beiden verbleibenden Katzen halten; §§ 1004 I, 906 BGB."

LG Hamburg (316 S 195/96)
Gestattet der Mietvertrag die Haltung einer Katze, so kann der Vermieter die damit erteilte Zustimmung widerrufen, sofern die Katze Junge bekommt und sich andere Hausbewohner belästigt fühlen.

AG Hamburg (47 C 520/95)
Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden kann, da dieser in seiner Entscheidung nicht völlig frei ist, sondern für eine Ablehnung einen triftigen Grund haben müsse. Einen solchen triftigen Grund, dem Mieter die Haltung einer Katze zu versagen, konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluß auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.

LG Lüneburg (1 S 198/99)
Nachbar muß fremde Katze auf der eigenen Fahrzeughaube nicht hinnehmen.
Katzenbesitzer haben dafür zu sorgen, daß ihre Lieblinge die Autos der Nachbarschaft weder als Ruheplätzchen noch als Teil ihrer Laufstrecke benutzen. Wem dies nicht gelingt, dem drohen Ordnungsgelder und bei Lackschäden durch Krallen auch Schadensersatzforderungen.
Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Lüneburg bestehe in einer Nachbarschaft grundsätzlich eine sog. "Duldungspflicht" wenn die Katze über fremde Grundstücke laufe, doch ende diese spätestens dann, wenn der Stubentiger Fahrzeuge betrete, beschmutze oder gar beschädige.

LG Mönchengladbach (AZ: 2 S 191/8cool
Die Haltung einer Katze ist - solange es nicht zu Beeinträchtigungen der Nachbarn kommt - grundsätzlich erlaubt.

OLG Schleswig (14 U 91/87)
Die Fütterung herrenloser Katzen ist verpflichtend und kann nicht verboten werden, sofern die Tiere bereits über Jahre hinweg gefüttert wurden und sonst zu verhungern drohen.
"Das Füttern von Tieren ist ein den Tierschutzbestimmungen entsprechendes Verhalten, das nicht im Wege der Besitzstörungsklage verboten werden kann!"

__________________
"Ob eine schwarze Katze Unglück bringt, hängt davon ab,
ob man eine Maus ist oder ein Mensch."
02.08.2006 20:38 A.Menken ist offline E-Mail an A.Menken senden Homepage von A.Menken Beiträge von A.Menken suchen Nehmen Sie A.Menken in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von A.Menken anzeigen
Boma Boma ist weiblich
Routinier


images/avatars/avatar-37.jpg

Dabei seit: 05.01.2008
Beiträge: 294
Guthaben: 5.715 Punkte
Kontonummer: 102
Herkunft: Niedersachsen

Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 468.702
Nächster Level: 555.345

86.643 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

cool RE: Interessante Gerichtsurteile Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

"Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, sind ohne schriftliche Einwilligung desVermieters nicht erlaubt" Diese Klausel im Mietvertrag ist unwiksam !!!!
Denn solange kleine Haustiere keine tatsächlichen Störungen verursachen, ist der Mieter in der Tierhaltung nicht eingeschränkt.

AG Konstanz
Az. 4C 62/07.

__________________
"Gott schuf die Katze, damit der Mensch einen Tiger zum streicheln hat"Victor Hugo
08.01.2008 14:14 Boma ist offline E-Mail an Boma senden Homepage von Boma Beiträge von Boma suchen Nehmen Sie Boma in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von Boma anzeigen
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Huder Katzen Verein - Katzenforum » Katzen allgemein » Rechtsfragen » Interessante Gerichtsurteile

Forensoftware: Burning Board 2.3.4, entwickelt von WoltLab GmbH

Zufallsbild

  • Lucy

Copyright © 2006 - 2010 Huder Katzenverein e.V - Katzenforum .. Alle Rechte vorbehalten.